Werden Sie Mitglied im Schützenverein Hubertus Dutenhofen 1961:

Merkblatt zum Beitrittsformular:

  • Laut Satzung entscheidet der Vorstand über eine Aufnahme in den Verein.
  • Das erste Jahr der Mitgliedschaft gilt als Probejahr. Der Vorstand ist berechtigt, die Mitgliedschaft innerhalb des Probejahres zu kündigen.
  • Ziel der Mitgliedschaft ist die Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften im Schützenbezirk 21 Lahn-Dill und darüber hinaus. Selbstverständlich soll auch die Geselligkeit nicht zu kurz kommen.
  • Voraussetzung für die Benutzung von Feuerwaffen ( Lang- oder Kurzwaffen ) ist ein halbjähriges Training mit Luftdruckwaffen. Sind diesbezüglich belegbare Vorkenntnisse oder Berechtigungen vorhanden ( z.B. durch vorhandene Waffenbesitzkarten – WBKs ), entfällt diese Regelung.
  • Über die Beantragung zum Besitz von Feuerwaffen entscheidet der Vorstand.
  • Die Teilnahme an mindestens zwei rechtzeitig angesetzten Arbeitseinsätzen jährlich, die der Pflege und Instandsetzung des Schützenhauses dienen, sind verpflichtend.
  • Für passive Schützinnen und Schützen gelten diese Regelungen nicht.
  • Mit der Einreichung eines Mitgliedantrages zur Aufnahme in den Verein, bestätigen Sie, mit obigen Regelungen einverstanden zu sein und diese zu akzeptieren.

Hier geht`s zum Mitgliedsantrag:

Bitte lesen Sie hierzu unsere Satzung

Mitgliedsbeiträge - pro Jahr - Stand 2024:

Aufnahmegebühr inkl. Jahres-Mitgliedsbeirag für das laufende Jahr:                             50.- €

Jahres-Mitgliedsbeitrag ab 18 Jahren:                                                                             48.- €

Jahres-Mitgliedsbeitrag Damen:                                                                                       30.- €

Jahres-Mitgliedsbeitrag unter 18 Jahren:                                                                          12.- €

Wir sind zu Ihrem Vorteil Mitglied in folgenden Verbänden: