Werden Sie Mitglied im Schützenverein Hubertus Dutenhofen 1961:
Merkblatt zum Beitrittsformular:
- Laut Satzung entscheidet der Vorstand über eine Aufnahme in den Verein.
- Das erste Jahr der Mitgliedschaft gilt als Probejahr. Der Vorstand ist berechtigt, die Mitgliedschaft innerhalb des Probejahres zu kündigen.
- Ziel der Mitgliedschaft ist die Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften im Schützenbezirk 21 Lahn-Dill und darüber hinaus. Selbstverständlich soll auch die Geselligkeit nicht zu kurz kommen.
- Voraussetzung für die Benutzung von Feuerwaffen ( Lang- oder Kurzwaffen ) ist ein halbjähriges Training mit Luftdruckwaffen. Sind diesbezüglich belegbare Vorkenntnisse oder Berechtigungen vorhanden ( z.B. durch vorhandene Waffenbesitzkarten – WBKs ), entfällt diese Regelung.
- Über die Beantragung zum Besitz von Feuerwaffen entscheidet der Vorstand.
- Die Teilnahme an mindestens zwei rechtzeitig angesetzten Arbeitseinsätzen jährlich, die der Pflege und Instandsetzung des Schützenhauses dienen, sind verpflichtend.
- Für passive Schützinnen und Schützen gelten diese Regelungen nicht.
- Mit der Einreichung eines Mitgliedantrages zur Aufnahme in den Verein, bestätigen Sie, mit obigen Regelungen einverstanden zu sein und diese zu akzeptieren.
Hier geht`s zum Mitgliedsantrag:
Bitte lesen Sie hierzu unsere Satzung
Mitgliedsbeiträge - pro Jahr - Stand 2024:
Aufnahmegebühr inkl. Jahres-Mitgliedsbeirag für das laufende Jahr: 50.- €
Jahres-Mitgliedsbeitrag ab 18 Jahren: 48.- €
Jahres-Mitgliedsbeitrag Damen: 30.- €
Jahres-Mitgliedsbeitrag unter 18 Jahren: 12.- €